Was Manuel tun muss um Manuela heißen zu dürfen
Geschlechtsangleichung nach den österreichischen Richtlinien
Vorsicht: Die folgende Darstellung beschreibt das übliche
medizinische Prozedere zum Geschlechtswechsel. Mit der Aufhebung des Erlasses
durch den Verfassungsgerichtshof sind seit Mitte 2006 die Bedingungen für
die rechtliche Anerkennung des gelebten Geschlechts nicht mehr gültig!
Was wir im folgenden darstellen, liest sich wie ein zermürbender
Spießrutenlauf. Die österreichische Regelung verlangt zur Bewilligung
aller Massnahmen zur Geschlechtsangleichung bis zur Änderung des Personenstandes
drei psychiatrische Gutachten, zwei psychotherapeutische Gutachten, eine Chromosomenanalyse
und drei urologische/gynäkologische Befundungen.
Doch lass dich nicht verdrießen. Der Behördenweg ins
andere Geschlecht ist zwar zeitaufwendig, aber du wirst auch für dich viel
Zeit brauchen. Um deine Gefühle zu ordnen und dir über alles immer
wieder klar zu werden.
Denk dran, es wird nichts so heiss gegessen wie es gekocht wird.
So mancher Weg lässt sich individuell anpassen. Auch wenn der erzwungene
Kontakt zu Psychiatern, Ärzten und Therapeutinnen unangenehm klingt, sind
die meisten, denen du begegnen wirst,
für deine Anliegen offen Menschen und mit den Problemen der
Transsexualität bestens vertraut.
Falls du Fragen hast, noch ein paar Tips brauchst, oder einfach
nur mit wem reden willst melde dich bei der TransX-Beratung oder komm zu einem
Villa-Abend. Wir haben viele Erfahrungen und im plaudern lässt sich mehr
vermitteln als über das Internet.
Schritte
- Zunächst solltest du dir sicher sein, ob du diesen Weg auch
tatsächlich gehen willst.
(Willst
du wirklich den Geschlechtswechsel?) Denn ab einem gewissen Zeitpunkt
ist eine Umkehr kaum mehr möglich. Deshalb solltest du den Alltagstest
und die Psychotherapie auch nicht als unnütze Zeitverschwendung betrachten.
- Gleich zu Beginn solltest du eine
Chromosomenanalyse durchführen zu lassen, bei dem überprüft
wird, ob ein normaler Chromosomensatz (XX bzw. XY) vorliegt. Ein solcher Test
wird spätestens zur Hormonfreigabe ohnehin verlangt. Bei diagnostizierter
Intersexualität kann man sich einiges ersparen.
- Zur Abklärung möglicher Ausschließungsgründe
einer hormonellen und operativen Behandlung
(Differentialdiagnostik)
muss man einen Psychiater aufsuchen, der ein
psychiatrisches Gutachten erstellt. Es empfiehlt sich einen Psychiater
zu wählen, der Erfahrung auf diesem Gebiet hat.
- Für die Bewilligung einer hormonellen und operativen Behandlung
wird weiters die Absolvierung einer
"Psychotherapie" verlangt. Es gibt eine ganze Reihe von
TherapeutInnen, die mit Transsexualität vertraut sind. Such dir eine
Therapeutin, die du sympathisch findest und mit der du dir eine gute Zusammenarbeit
vorstellen kannst. Frag sicherheitshalber zu Beginn der Therapie, ob sie dir
ein positives Gutachten schreiben würde. Nach spätestens 10 Therapiestunden
sollte es der TherapeutIn möglich sein, darüber eine Aussage zu
treffen.
- In der Anfangsphase wird auch eine urologisch-gynäkologische
Abklärung verlangt, die bei Bedarf auch endokrinologische bzw. zytogenetische
Untersuchungen einschließt. Die Chromosomenanalyse hast du ja hoffentlich
schon hinter dich gebracht. Jetzt solltest du einerseits eine Urologin/Gynäkologin
aufsuchen, um einen
urologischen/gynäkologischen Befund zu erhalten, und andererseits
zur Blutabnahme auf die
Endokrinologie gehen, um deinen Hormonstatus erheben zu lassen.
- Frühestens nach einem Jahr kontinuierlicher Psychotherapie oder
50 Therapiestunden sollte die TherapeutIn ein
psychotherapeutisches Gutachten ausstellen, in dem eine stabile Transsexualität
befundet wird.
- Mit dem psychotherapeutischen Gutachten kann man schließlich
bei einem Psychiater ein
psychiatrisches Gutachten zur Feststellung der psychiatrischen Indikation
für die Einleitung einer gegengeschlechtlichen Hormontherapie beantragen.
- Mit dieser "Hormonindikation" kommen die Krankenkassen für die
Kosten der
Hormontherapie bei einen Arzt deiner Wahl auf. Es empfehlen sich Endokrinologen,
Gynäkologen oder Urologen, die bereits Erfahrung mit Transsexualität
haben.
- Spätestens jetzt solltest du auch den sogenannten "Alltagstest"
beginnen, also das vollständige Leben in deinem neuen Geschlecht. Es
kann günstig sein, die psychotherapeutische Betreuung in dieser Zeit weiterzuführen.
- Um im Alltagstest bestehen zu können ist es nötig,
deinen alten geschlechtsspezifischen Vornamen abzulegen. Die offizielle
Namensänderung wird bei der Bezirksverwaltungsbehörde des Wohnsitzes,
in Wien etwa bei der Magistratsabteilung 61, beantragt. Zu diesem Zeitpunkt
muss der erste Vorname allerdings noch geschlechtsneutral sein. Ein zweiter
Vorname kann frei gewählt werden.
- Nach mindestens einem Jahr Hormonbehandlung und Alltagstest
kannst du die brust- und genitalangleichenden Operationen ins Auge fassen.
Dazu wird ein
psychiatrisches Gutachten verlangt. Für eine positive Beurteilung
durch den Psychiater ist es nützlich, wenn deine Psychologin ein
psychotherapeutisches Gutachten erstellt, in dem sie die Operation befürwortet.
- Ausserdem wird zu diesem Zeitpunkt eine weitere
urologische/gynäkologische Untersuchung und Befundung verlangt.
- Mit den gesammelten Befunden und Gutachten führt nun der Weg
zu Dr. Elisabeth Friedrich, ehemalige Mitarbeiterin des Institut für Gerichtliche
Medizin der Universität Wien, um eine sogenannte
"zusammenfassende Indikation" zu erhalten. Dies ist der letzte Schritt
am Weg zur Bewilligung einer geschelchtsangleichenden
Operation.
- Solltest du dir bisher noch keine Gedanken bezüglich eines Operateurs
gemacht haben, so wird es höchste Zeit dafür, denn nun fehlt nur noch der
Operationstermin.
- Viel Glück! Hoffentlich geht alles gut bei der Operation!
- Nach der hoffentlich gut geglückten Operation musst du dich
nochmals urologisch/gynäkologisch untersuchen lassen. In einem weiteren
urologisch/gynäkologischen Befund muss festgestellt werden, dass
die für eine Personenstandsänderung notwendigen Operationen tatsächlich
durchgeführt wurden.
- Mit dem abschließenden Befund kannst du einen Antrag auf
Änderung des Personenstandes am Standesamt deines Geburtsortes stellen
und, sobald die Geburtsurkunde geändert wurde, eine Änderung des
Vornamen in einen deines gelebten Geschlechts beantragen.
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