Rechtliche Grundlagen des Geschlechtswechsels
Zur rechtlichen Anerkennung deines Identitätsgeschlecht ist eine Personenstandsänderung, d.h. eine Korrektur im Zentralen Personenstandsregister notwendig. Mit diesem Schritt wirst du ehe-, sozial- und pensionsrechtlich mit allen Personen des gewählten Geschlechts gleichgestellt.
Eine Änderung des Geschlechtseintrags ist in Österreich seit dem Personenstandsgesetz 1983 möglich. Darin heißt es nur lapidar (§ 16): "Die Personenstandsbehörde hat eine Beurkundung zu ändern, wenn sie nach der Eintragung unrichtig geworden ist" (idgF PStG 2013 § 41 (1)). Eine nähere gesetzliche Präzisierung oder Kriterien für die Zuordnung zum "richtigeren Geschlecht" liegen bis heute nicht vor.
Das Namensänderungsgesetz (NÄG 1988) regelt die Änderung des Vornamens. Bis 1995 war es nur möglich einen ersten Vornamen zu wählen, die dem Geschlecht des Geburtenbucheintrags entsprechen. Mit der NÄG Novelle 1995 darf kein Name angenommen werden, der "nicht gebräuchlich ist" oder "als erster Vorname nicht dem Geschlecht des Antragstellers entspricht". Damit können auch sogenannte geschlechtsneutrale Vornamen ohne Personenstandsänderung angenommen werden.
TransX kämpft sich seit Jahren um die Liberalisierung des Namensrechts: Das Geschlecht darf keine Einschränkung bei der Vornamensänderung darstellen! Der Staat hat keine Vorleistungen für die sexistische Reglementierung zu erbringen!